Nitratreduzierung (NIR)
In den letzten Jahren werden in zunehmendem Maße erhöhte Nitrat-Gehalte im Wasser festgestellt. Als Ursache hierfür kann vor allem eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung und die Überdüngung von Ackerböden gesehen werden. Der in Form von Nitrat auf die Erde gebrachte Stickstoff gelangt mit dem Regen in das Grundwasser.
Der in Deutschland und vielen anderen Ländern aktuell geltende Grenzwert für Nitrat liegt bei 50 mg/l, in der Schweiz jedoch nur bei 25 mg/l. Zur Herstellung von Säuglings-und Babynahrung sollte der Wert noch deutlich darunter liegen, da hier die Gefahr der möglichen Bildung von Nitrit besteht.
Überall dort, wo Stadtwasser zur Verfügung steht, spielt die Nitratreduzierung (NIR) für den Verbraucher bis heute noch keine Rolle, da notwendige Aufbereitungsmaßnahmen bereits durch den Wasserversorger durchgeführt wurden. Allerdings wird es in einigen Gebieten für die Wasserversorger zunehmend schwieriger, die Nitrat-Grenzwerte im Trinkwasser einzuhalten.
Soll jedoch Eigenwasser zum Trinken verwendet werden, so ist neben einigen anderen Parametern der Nitrat-Gehalt entscheidender Faktor dafür, ob das Wasser durch die zuständige Behörde als Trinkwasser freigegeben wird. Wird der zulässige Grenzwert für Nitrat überschritten, so muss eine Nitratreduzierung erfolgen.
Es gibt verschiedene Verfahren zur Nitratreduzierung. Die einfachste wäre eine Mischung mit einem nitratfreien oder nitratarmen Wasser. Dieses steht Eigenwasserversorgern im Regelfall aber nicht zur Verfügung. Als Wasseraufbereitungsverfahren kommen daher neben einem Ionenaustauschverfahren (dabei wird Chlorid gegen das Nitrat getauscht) auch Verfahren mit Umkehrosmose oder Nanofiltrationsanlagen in Frage. Dabei wird das Wasser durch besonders feine Filtermembranen geschickt, die dann Nitrat-Ionen zurückhalten. Die Arbeitsweisen und die Kosten dieser Verfahren sind allerdings sehr unterschiedlich.
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