Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers (WTG Deutschland GmbH) erfolgen nur zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von diesen abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen. Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers werden spätestens mit Annahme der Lieferung oder Leistung Vertragsbestandteil. Die Aufhebung, Änderung oder Rechtsunwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der richtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
2. Angebote
Die Angebote des Verkäufers sowie die dazugehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, auch über Montagekosten- und -dauer, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts, Maß- und Leistungsangaben usw. sind unverbindlich. Liefervereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Sollten Projekte nicht zum Tragen kommen (z. B. anderweitig vergeben werden), so behalten wir uns
ausdrücklich das Recht vor, den uns zur Angebotserstellung entstandenen Aufwand an den Angebotsempfänger zu berechnen.
3. Entwurfsrechte
Für unsere Zeichnungs- und Berechnungsentwürfe, Kostenvoranschläge oder den von uns gestalteten Entwurfsteil eines Kundenvorschlags bleibt uns das alleinige Eigentums- und Urheberrecht gewahrt. Diese dürfen weder kopiert oder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Interessent ist verpflichtet alle Unterlagen an uns zurückzugeben, wenn kein dem Entwurf entsprechender Vertrag rechtswirksam zustande kommt und bleibt.
4. Bestellungen
Alle uns schriftlich, telefonisch oder mündlich erteilten Aufträge werden für uns unmittelbar verbindlich. Auf Wunsch des Bestellers erstellen wir eine an ihn gerichtete Auftragsbestätigung. Bei kurzfristiger Lieferung oder der Lieferung von Ersatzteilen, Bestellung von Montagepersonal oder bei Kleinaufträgen kann anstelle der schriftlichen Bestätigung die ausgestellte Rechnung treten (z. B. bei Ersatzteilen im Rahmen von Wartungen). Für die Ausführung und den Umfang eines Auftrags ist nur die Auftragserteilung durch den Besteller maßgebend. Nachträgliche Auftragsänderungen können nur durchgeführt werden, wenn die Fertigung dies noch zulässt. Bereits angefallene Kosten können dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise kann jederzeit Zahlung oder Sicherheitsleistung auch schon vor erfolgter Lieferung verlangt werden, falls nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen, vereinbarte Zahlungs- und Lieferbedingungen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden oder wesentliche Veränderungen in den Geschäftsverhältnissen des Bestellers auftreten. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, jederzeit von allen mit dem Besteller laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten oder vom Besteller Ersatz seiner Aufwendungen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Verkäufer steht es frei, welches Recht er bezüglich eines jeden einzelnen Vertrages ausüben will.
5. Bestellerpflichten
Für die Durchführung des Auftrages hat uns der Besteller alle von uns erbetenen Angaben - gegebenenfalls unter Beifügung von Zeichnungen, Berechnungen, Mustern, Aufstellungen und dergleichen - unverzüglich mitzuteilen oder zu bestätigen.
6. Abtretung und Verpfändung
Eine Abtretung oder Verpfändung der Rechte aus diesem Vertrag durch den Besteller bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
7. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro zunächst ab Lieferwerk oder Lager, zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Als vereinbart gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis. Verpackungs- Versand- und Versicherungskosten werden bei entsprechender Lieferbedingung gesondert als Zusatzkosten ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Liegt der Bestellwert unter 20,- Euro berechnen wir pro Auftrag, zzgl. zum Netto-Warenwert, eine Bearbeitungspauschale von 5,- Euro.
8. Versand und Gefahrenübergang
Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt mangels besonderer Weisung des Bestellers durch den Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei vereinbarter Selbstabholung muß die Lieferung innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Meldung über die Fertigstellung im Werk übernommen werden, andernfalls erfolgt der Versand ohne Rückfrage nach der Wahl des Verkäufers. Ist Lieferung frachtfrei Station vereinbart, so ist unter Station die dem Sitz des Bestellers nächstgelegene Bundesbahn- oder Schiffsstation zu verstehen, an Plätzen, an denen der Verkäufer ein Lager unterhält, gilt dieses Lager als Station. Der Verkäufer liefert dann frei vom Lager. Die Anschlussgebühr für Kesselwagen, Rollgelder am Empfangsort, Flächenfracht sowie die Mehrfracht bei Expressgut und Luftfrachtsendungen geben in jedem Fall zu Lasten des Bestellers. Frachtvergütungen bei Selbstabholungen des Bestellers vom nächstgelegenen Außenlager über Euro 200.- Rechnungswert (ausschließlich Mehrwertsteuer) werden nach dem für den Verkäufer jeweils günstigsten Frachttarif berechnet. Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung von dem Lieferwerk oder Lager auf den Besteller über. Der Besteller trägt die Gefahr für alle zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransportes sowie die Verpackung während des Hin- und Rücktransportes.
9. Lieferung
Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Schreibfehler in der Auftragsbestätigung verpflichten uns nicht. Konstruktions- und Formänderungen werden bis zur Fertigstellung des Kaufgegenstandes von uns vorbehalten. Unsere Angaben - auch die in Katalogen und Prospekten enthaltenen - über Gewichte, Dimensionen, Geschwindigkeiten, Zahlen, Lieferzeiten usw. sind nur als annähernd zu betrachten und unverbindlich, es sei denn, dass wir in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt haben, dass die Leistungsangaben, die Maßangaben oder die Lieferzeiten verbindlich sind.
10. Lieferzeit, Liefer- u. Montageverzögerungen
Die Lieferfrist beginnt mit der Beibringung der vom Hersteller zu beschaffenden Unterlagen sowie der Klärung aller Einzelheiten. Wir sind bemüht, die angegebenen Fristen einzuhalten, stehen aber grundsätzlich nicht für Fristüberschreitungen ein. Wenn wir mit der Lieferung länger als 2 Monate in Verzug geraten sind und uns der Besteller seinen Rücktritt schriftlich unter Setzung einer Frist von mindestens einem Monat angedroht hat, so ist der Besteller berechtigt, von dem Kaufvertrag soweit dieser von dem Verzuge betroffen wird, zurückzutreten und die Erstattung etwaiger angezahlter Beträgt nebst 5 % Zinsen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Versäumnis der Lieferzeit, insbesondere solche auf Schadenersatz irgendwelcher Art, sind ausgeschlossen. Fälle höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, sehr hoher Krankenstand, Betriebsstörungen und dergleichen in unserem Werk oder denen unserer Lieferanten, Verzögerungen in der Belieferung durch unsere Lieferanten, Transportschwierigkeiten, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr und ähnliche Ereignisse sowie deren Auswirkungen auf unsere Lieferungsfähigkeit oder die Möglichkeit zur Entsendung von Montagepersonal schließen einen Verzug auf unserer Seite ebenso aus wie Abänderungswünsche des Bestellers bezüglich der Ausführung des Kaufgegenstandes; sie berechtigen uns, die Ausführung entsprechend der Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder vom Kaufvertrag, soweit noch nicht ausgeführt, ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller irgendwelche Ansprüche deswegen gegen uns entstehen.
11. Zahlungsbedingungen
Falls zwischen uns und dem Besteller keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, hat der Besteller die Zahlung des Kaufpreises und evtl. Nebenkosten in bar oder durch Überweisung zu unserer freien Verfügung auf eines unserer Bankkonten innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
Gegen alle unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderungen des Bestellers unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Überschreitungen von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, bei Wahrung angemessener Fristen mit der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von 4,- Euro und mit der dritten Mahnung eine weitere Mahngebühr von 8,- Euro sowie Verzugszinsen in Höhe von 2,5% des Netto-Rechnungsbetrages zusätzlich zu fordern.
12. Annahmeverzug oder Nichtabnahme
Verzögert sich die Annahme durch den Besteller, so sind wir berechtigt, dem Besteller beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat, in Rechnung zu stellen. Wir sind auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist unter Berücksichtigung unserer sonstigen Lieferverpflichtungen gegenüber Dritten zu beliefern. Nimmt der Besteller die Lieferung nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, entweder ohne Nachweis eines Schadens 10 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Statt dieser Rechte kann der Verkäufer innerhalb einer mit dem Besteller vereinbarten angemessenen verlängerten Lieferfrist eine gleichartige Lieferung zu den dann vereinbarten Bedingungen durchführen.
13. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum, bis alle Zahlungsverpflichtungen durch den Besteller erfüllt sind. Die Geltendmachung unseres Eigentumsrechts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Ersatzteile, entsteht beim Einbau von Ersatzteilen eine dingliche Eigentumsänderung, so überträgt uns der Besteller hiermit an der Gesamtanlage Miteigentum zu dem Teil, der dem Kaufpreis der Ersatzteile entspricht. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Besteller sich verpflichtet, die Gesamtanlage an für uns zugänglichem Ort mitzuverwahren. Werden die Liefergegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden, so geschieht dies zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen an uns nur zu vorübergehendem Zweck.
14. Sicherungs- und Mitteilungspflichten
Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller verpflichtet, die Kaufgegenstände gegen Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfalle werden vom Besteller ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, im Zeitpunkt der Versandaufgabe in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die Police sowie die Prämienquittungen sind uns auf Verlangen auszuhändigen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller die von uns gelieferten Kaufgegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
15. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstände gestattet. Der Wiederverkäufer tritt in diesem Falle schon jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen Drittabnehmer sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab. Eine auf solche Weise entstandene Forderung ist uns von dem Wiederverkäufer unter Namhaftmachung des Erwerbers sofort anzuzeigen, jedoch bleibt dem Besteller die Einziehung des Kaufpreises mit der Verpflichtung gestattet, den Erlös getrennt aufzubewahren und unverzüglich an uns weiterzuleiten, soweit ein Zahlungsrückstand bei uns besteht.
16. Beanstandungen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang uns schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als bedingungsgemäß ausgeführt.
17. Gewährleistung und Beschränkung
Unsere Mängelhaftung erstreckt sich nur darauf, dass wir Anlagen, Apparate und Geräte oder Teile derselben, die infolge eines Umstandes, der nach einwandfreier Feststellung vor dem Gefahrenübergang liegt, wie z.B. Material-, Konstruktions-, oder Arbeitsfehler, Schadhaft- oder Unbrauchbarwerden, nach unserer Wahl kostenlos instand setzen oder erneuern. Für Fremderzeugnisse, die in unserer Auftragsbestätigung unter Angabe der Vorlieferanten aufgeführt sind, übernehmen wir nur eine Gewähr im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Vorlieferanten. Auf Verlangen des Bestellers treten wir unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Vorlieferanten an ihn ab. Die Durchsetzung dieser abgetretenen Ansprüche gegen den betreffenden Vorlieferanten ist dann Sache des Bestellers. Unsere Haftung setzt ferner voraus, dass uns der Besteller ohne unsere Aufforderung über die Eigenschaft und das Verhalten der in den Kaufgegenständen zur Verwendung kommenden festen, rieselfähigen, gasförmigen oder flüssigen Stoffe genau unterrichtet hat. Etwaige von uns auf Wunsch des Bestellers abgegebene Leistungsdaten beruhen auf Versuchs- und Erfahrungswerten, die von uns sorgfältig ausgewertet sind, deren Übertragung aber nicht immer exakt gelten kann. Da das chemische und physikalische Verhalten der zur Verwendung kommenden Stoffe und die Betriebsbedingungen nur schwer gleichzuhalten sind. Deshalb sind Angaben über Leistung, Feinheit, Dauerbetrieb und andere Zusagen unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich im Kaufvertrag unter festgelegten Abnahmebedingungen für einen genau definierten und bestimmten Stoff von uns zugesagt sind. Wenn ausdrücklich zugesagte Leistungen trotzdem nicht erfüllt werden, so ist der Anspruch des Bestellers auf Rücknahme und Rückvergütung der nicht funktionierenden Lieferteile begrenzt. Wird der Liefergegenstand mit anderen als uns angegebenen Stoffen benutzt, so fallen hierdurch verursachte Unregelmäßigkeiten und Störungen aller Art nicht unter unsere Gewährleistungspflicht.
18. Pflichten des Bestellers in Gewährleistungsfällen
Die Feststellung eines Mangels ist uns unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich zu melden; der Besteller hat uns zur Beseitigung des Mangels - nach Verständigung mit uns - die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schadhafte Teile sind uns bzw. dem von uns benannten Herstellerwerk unverzüglich auf Anforderung fracht- und spesenfrei einzusenden. Soweit bei WTG-Anlagen, -Apparaten und -Geräten die uns mitgeteilten Gewährleistungsmängel eine Prüfung und gegebenenfalls Beseitigung durch unsere Fachkräfte erfordern, hat dies zunächst am Aufstellungsort zu erfolgen. Der Besteller ist verpflichtet, die hierfür anfallenden Fahrtkosten, Tages- und Übernachtungsspesen sowie Reise und Wartezeiten auch dann zu bezahlen, wenn wir den geltend gemachten Mangel als Garantieleistung anerkennen und die hierfür angefallene Arbeitszeit und instand gesetzten oder ausgetauschten und schadhaften Teile nicht berechnen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers bezüglich des Kaufpreises, der Montage-, Ersatzteil- oder sonstiger von uns in Rechnung gestellter Kosten werden Garantieleistungen oder weiter verlangte Leistungen erst durchgeführt, wenn die ausstehenden Zahlungen bei uns eingegangen sind.
19. Ausschluss der Gewährleistung
Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, durch natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse usw. entstanden sind, sofern sie nicht durch uns verschuldet wurden. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt auch, wenn an dem Kaufgegenstand ohne unser Einverständnis vom Besteller oder in dessen Auftrag durch Dritte Nachbesserungsarbeiten oder Veränderungen getroffen werden oder sich herausstellt, dass die Schäden durch Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen oder durch Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Überprüfungen entstanden sind. Beim Kauf von gebrauchten WTG-Anlagen, Apparaten und Geräten, sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
20. Gewährleistungsfrist
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche bei regelmäßigem Betrieb für eine Betriebsdauer von 24 Monaten vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet. Verzögern sich Aufstellung oder Inbetriebnahme der Kaufgegenstände ohne unser Verschulden, so erlischt unsere Haftung spätestens 27 Monate nach dem Gefahrenübergang. Macht der Besteller bis zum Ablauf der Frist nicht schriftlich bestimmte Ansprüche aus dem Gewährleistungs-versprechen geltend, so sind wir unseren Verpflichtungen aus demselben enthoben.
21. Ausschluss weitergehender Ansprüche
Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen Mangel der Sache, wie z.B. solche auf Wandlung, Preisminderung und auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen. Vertragsverletzungen, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungsweise eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, berechtigen jedoch den Besteller, anstelle des Rücktritts von uns Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, im Falle des Verzuges jedoch erst nach angemessener Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung, die schriftlich zu erfolgen hat. Gegebenenfalls beschränkt sich unsere Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzungen auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens.
22. Rücktritt
In Fällen, in denen wir aus besonderen Gründen die Lieferung nicht oder nur mit Schwierigkeiten bewirken können, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Tritt die Unmöglichkeit jedoch während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Im Falle eines solchen Rücktritts sind wir unter Ausschluss jeglicher weitergehender Ansprüche nur zur Rückerstattung etwaig geleisteter Zahlungen nebst 5 % Zinsen verpflichtet.
23. Gewährleistung des Käufers
Die anderweitige Verwendung unserer Kanister und Fässer setzt die sofortige Entfernung aller unserer Zeichen und Etiketten voraus und schließt unsere Mithaftung für etwaige Folgeschäden aus Missbrauch aus. Der Weiterverkauf von wakolin unter einer anderen Bezeichnung ist unzulässig.
24. Datenschutz
Zum Zweck der Auftragsabwicklung erheben wir von Ihnen Daten, verarbeiten und speichern diese auf den Rechnern in unserem Unternehmen in Soest. Wir sichern die erhobenen Daten in der Regel auf unserem Server in Deutschland und zukünftig ggf. bei europäischen Cloudanbietern. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, wir nutzen diese nur zur Erfüllung des Vertragszwecks und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Wir haben organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz Ihrer Daten auf unseren IT-Systemen getroffen.
25. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtsanwendung
Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort - soweit gesetzlich zulässig - für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und/oder einem Urkundenprozess ist ausschließlich Soest, soweit nichts anderes vereinbart wird.
WTG Deutschland GmbH • Wassertechnische Gesellschaft (gültig ab 01/2019)